Pflegegrad beantragen – Warum viele Betroffene zögern

In meiner Praxis begegne ich immer wieder einer besorgniserregenden Situation: Viele Menschen, die eigentlich Anspruch auf Pflegegeld hätten, stellen keinen Antrag bei ihrer Pflegekasse. Die Konsequenz? Die Betroffenen erhalten nicht die Unterstützung, die sie benötigen, und ihre Angehörigen geraten zunehmend an ihre Belastungsgrenzen. Doch warum kommt es dazu? Die Gründe sind vielfältig:

🔹 Unwissenheit oder Fehlinformationen

🔹 Bürokratische Hürden & Angst vor Aufwand

🔹 Stolz & Schamgefühl

🔹 Unterschätzung der eigenen Einschränkungen

🔹 Angst vor finanziellen oder rechtlichen Folgen

🔹 Negative Erfahrungen oder Berichte aus dem Umfeld

🔹 Fehlende Unterstützung durch Angehörige oder Fachkräfte

Dabei kann ein Pflegegrad nicht nur finanzielle Unterstützung sichern, sondern auch Zugang zu Pflege- und hauswirtschaftlichen Diensten ermöglichen.

Wer gilt als pflegebedürftig?

Pflegebedürftig sind Menschen, die aufgrund körperlicher, psychischer oder kognitiver Einschränkungen alltägliche Aufgaben wie z.B. Körperpflege, Ankleiden, Einkaufen oder Haushaltsführung nicht mehr oder nicht mehr ausreichend ohne Unterstützung bewältigen können – und das bereits seit mindestens sechs Monaten und voraussichtlich dauerhaft.

Wichtig: Eine kurzfristige Hilfebedürftigkeit, z. B. nach einem Unfall, begründet keinen Anspruch auf Pflegegeld.

Welche Leistungen stehen Ihnen im häuslichen Umfeld zu?

Pflegegrad Entlastungsbetrag/Pflegegeld
1 Entlastungsbetrag 131,00 Euro
2

Entlastungsbetrag 131,00 Euro
Und: Pflegegeld: 347,00 Euro

3

Entlastungsbetrag 131,00 Euro
Und: Pflegegeld: 599,00 Euro

4

Entlastungsbetrag 131,00 Euro
Und: Pflegegeld: 800,00 Euro

5

Entlastungsbetrag 131,00 Euro
Und: Pflegegeld: 990,00 Euro

Quelle: Pflegeleistungen 2025: Alle Änderungen im Überblick | Verbraucherzentrale.de

So beantragen Sie Pflegegeld

  1. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse – entweder online oder nach telefonischer Anforderung.
  2. Ihre Angaben werden an den Medizinischen Dienst (MD) weitergeleitet.
  3. Ein Gutachter des MD nimmt nach vorheriger Terminvereinbarung die Begutachtung vor.
  4. Nach der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis von Ihrer Pflegekasse.

➡️ Mein Tipp: Es lohnt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen! Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, lassen Sie sich z. B. von der in Ihrem Stadtbezirk zuständigen Seniorenberatung beraten.

Senior*innenberatung und Hilfe in den Stadtbezirken – Stadt Köln